Verlage vervielfältigen und verbreiten Werke in Medien beziehungsweise auf Datenträgern. Der Online-Verlag etwa veröffentlicht ausschließlich im Internet, Fachverlage publizieren medienübergreifend Inhalte für die berufliche Nutzung, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sorgen für Verbreitung journalistischer Werke in Text und Bild.
Der Verleger kauft vom Urheber das einfache (begrenzte) oder ausschließliche (uneingeschränkte) Nutzungsrecht für das fragliche Werk. Anschließend veranlasst er Herstellung und Vervielfältigung (beispielsweise den Druck) sowie Werbung und Verkauf.