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FAQ

Wie funktioniert das Fernlernen bei der Deutschen Journalisten-Akademie?

Welche Lehrgänge bietet die Journalisten-Akademie an?

Sie können sich bei uns in folgenden Lehrgängen aus- und weiterbilden lassen:

Näheres zu den einzelnen Lehrgängen finden Sie auf den jeweiligen Informationsseiten.

Wann starten die Fernlehrgänge der Akademie?

Unsere Fernlehrgänge starten jeden Monat – ausgenommen am 01. Januar.
Die Bewerbungsfristen für den aktuellen Kursstart finden Sie immer direkt auf den Informationsseiten der einzelnen Lehrgänge.

Wer darf an den Lehrgängen teilnehmen?

Beim Lehrgang Journalismus sowie beim Lehrgang Public Relations müssen

  • entweder das Abitur (bzw. eine vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung)
  • oder ein Berufsschulabschluss und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf
  • oder mindestens fünf Jahre Berufserfahrung speziell im Mediensektor nachgewiesen werden.
  • Alternativ kann der Lehrgang auch parallel zu einem laufenden Volontariat absolviert werden.

Bei den journalistischen Aufbaulehrgängen und beim Lehrgang Unternehmerischer Journalismus müssen

  • entweder eine abgeschlossene oder laufende journalistische Ausbildung

oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung speziell im Mediensektor nachgewiesen werden.

Wie funktioniert das Bewerbungsverfahren?

Sie bewerben sich online über das lehrgangsspezifische Bewerbungsformular mit allen erforderlichen Angaben. Den aktuellen Bewerbungsschluss erfahren Sie jeweils auf der Homepage bzw. den einzelnen Lehrgangsseiten. Wir prüfen das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen. Sind diese erfüllt, erhalten Sie eine Bestätigung und ein Anmeldeformular per E-Mail vom Teilnehmerservice und melden sich damit bis zum Anmeldeschluss an. Nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie pünktlich zum Kursbeginn alles, was Sie benötigen.

Für den Lehrgang Journalismus:

Anhand der Arbeitsprobe machen wir uns einen ersten Eindruck von Ihren persönlichen und fachlichen Vorkenntnissen. Hierbei erwarten wir von Berufseinsteigern selbstverständlich keinen perfekten journalistischen Artikel – Ihre Ausbildung erhalten Sie schließlich bei uns. Sie sollten allerdings darauf achten, dass Sie die gültige Orthografie und Zeichensetzung einwandfrei einhalten.

Ob Ihre Arbeitsprobe bereits veröffentlicht wurde, hat keinen Einfluss auf die Bewerbung. Ausschlaggebend für uns ist, dass Ihr Text Ihre Freude am Umgang mit Sprache und der Vermittlung von Themen widerspiegelt. Sie dürfen daher auch eigens für Ihre Bewerbung einen Beitrag anfertigen. Wir empfehlen, sich hierzu ein Thema zu suchen, dass Sie selbst interessiert und über das Sie etwas Fundiertes sagen können.

Nicht zulässig sind allerdings prosaische oder literarische Textproben sowie Auszüge aus Ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit. Ihre Arbeitsprobe sollte ein journalistischer Beitrag sein.

Wir freuen uns auf spannende Beiträge. Eine Beitragslänge geben wir Ihnen nicht vor.

Wie lange dauern die Fernlehrgänge? Schaffe ich das zeitlich?

Unsere Lehrgänge finden in unterschiedlicher Regellehrgangszeit statt:

  • Journalismus – 12 Monate
  • Public Relations – 6 Monate
  • Unternehmersicher Journalismus – 6 Monate
  • Aufbaulehrgänge Journalismus – 4 Monate

Die Regellehrgangszeit aller Lehrgänge kann bei Bedarf verdoppelt oder flexibel verkürzt werden.

Die Lehrgänge sind so zugeschnitten, dass sie berufs- oder studienbegleitend absolviert werden können.

Wir kalkulieren mit einem wöchentlichen Arbeitsaufwand von sechs bis zehn Stunden, wobei Sie sich die Zeit frei einteilen können. Bei der Berechnung dieses Arbeitsaufwandes orientieren wir uns am Durchschnitt, den wir im Rahmen von mehrjährigen Evaluationen ermittelt haben.

Gibt es Präsenzveranstaltungen?

Nein, durch die moderne Lehrmethode des Fern- und Onlinestudiums kommen unsere Lehrgänge ohne Präsenzphasen aus. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihr gesamtes digitales Lehrmaterial und unser Online-Prüfungswesen – wann und wo Sie damit arbeiten, entscheiden Sie selbst.

Bekomme ich ein Zeugnis oder ein Zertifikat? Gibt es Unterschiede?

Als Absolvent erhalten Sie ein von der Deutschen Journalisten-Akademie ausgestelltes Zeugnis mit einer Aufstellung Ihrer Module und Praxiswerkstätten, jeweils mit den erzielten Noten.

Darüber hinaus erhalten Sie ein Zertifikat unserer Journalistenschule über den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs ohne Auflistung der Einzelleistungen.

Kann ich den Lehrgang notfalls abbrechen?

Für alle Lehrgänge steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach § 355 des BGB zu. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt mit dem Empfang des Lehrmaterials bzw. mit Erhalten des Zugangs zum digitalen Lehrmaterial, genaue Hinweise dazu finden Sie in den jeweiligen Lehrgangs- und Prüfungsordnungen der einzelnen Lehrgänge.

Wenn Sie Ihren laufenden Fernlehrgang abbrechen müssen, gelten die gesetzlichen Fristen nach § 5 FernUSG: Der Lehrgang kann ohne Angaben von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres (Mindestlaufzeit) nach Beginn mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Beginn kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Unabhängig vom gewählten Zahlungsmodus, ist zu jedem Kündigungszeitpunkt der Anteil der Gebühren zu entrichten, der im regulären Zahlungsmodus für die Regellehrgangsdauer entstanden wäre. Nach der jeweiligen Regelstudienzeit Ihres Lehrgangs ist eine Kündigung aufgrund der kostenlosen Verlängerung (unabhängig vom gewählten Zahlungsmodus) nicht mehr möglich.

Was sind die Besonderheiten eines Fernlehrgangs?

Zeitliche und räumliche Flexibilität sind entscheidende Vorteile, die ein Fernlehrgang Ihnen bietet. Sie entscheiden, wann und wo Sie Ihre Module bearbeiten – neben dem Beruf, einem Volontariat bzw. Studium oder Sie nutzen Ihre Elternzeit, um sich beruflich weiterzubilden.

Pädagogisch gesehen setzen Lernprozesse immer eine Selbsttätigkeit des Lernenden voraus. Didaktisch bedeutet dies, dass ein Dozent seinen Studenten im Grunde nichts beibringen kann. Vielmehr kann er sie nur beim Lernen unterstützen – Zusammenhänge erkennen, sie verstehen und verinnerlichen müssen Lernende selbst. Innerhalb eines Fernstudiums findet ein intensiver und vor allem selbstständiger Umgang mit dem Lehrmaterial statt. Neben der Vermittlung der fachlichen Kompetenzen schulen Sie gleichzeitig fachübergreifende Schlüsselfähigkeiten, wie z. B. logisches Denken, Verantwortungsbewusstsein und Lernbereitschaft, die gerade im Journalismus und in der PR zu den persönlichen Anforderungen des Berufes zählen.

Mit der Fähigkeit zum selbstregulierten Lernen schaffen Sie zudem ideale Voraussetzungen zum lebenslangen Lernen und fördern so Ihre persönlichen Kompetenzen zusätzlich – nicht zuletzt gelten Absolventen eines Fernstudiums bei Personalentscheidern als motiviert und zielstrebig.

Trotzdem müssen sich keine Sorgen machen, während Ihres Lehrgangs allein gelassen zu werden. Wann immer Sie ein Anliegen haben – egal ob organisatorisch oder inhaltlich – können Sie sich jederzeit an uns wenden. Unser Teilnehmerservice und unser Dozententeam sind als Ansprechpartner für Sie da.

Fragen zu den Prüfungen

Welche Prüfungen gibt es?

Jedes Lernmodul schließt mit einer Prüfung ab, die Sie in unserem Online-Prüfungswesen ablegen.

Im Rahmen Ihrer Praxiswerkstätten erhalten Sie zudem praktische Arbeitsaufträge, in denen Sie das zuvor Gelernte anwenden und umsetzen. Sie führen beispielsweise je nach Lehrgang Recherchen durch, Schreiben Berichte und Interviews oder planen eine Pressekonferenz.

Ihre daraus entstehenden Hausarbeiten werden von unserem Dozententeam bewertet und Sie erhalten hilfreiches Feedback.

Gibt es eine Abschlussprüfung?

Die Lehrgänge Journalismus, Public Relations und Unternehmerischer Journalismus schließen jeweils mit einem Abschlussprojekt ab.

In der Abschlussarbeit des Lehrgangs Journalismus wenden Sie Ihr gesamtes erlangtes Wissen in Form einer Reportage an, für den Lehrgang Public Relationen entwickeln Sie als Abschlussprojekt eine eigene PR-Kampagne bzw. ein PR-Konzept.

Im Lehrgang Unternehmerischer Journalismus gibt es sogenannte Capstone Assignments und ein Milestone Assignment. Im Verlauf des Lehrgangs entwickeln und verfolgen Sie ein konkretes Gründungsprojekt, das wir in mehrere Stufen (Milestones) unterteilt haben. Auf der Grundlage des Gelernten entwickeln Sie hier also Ihre Geschäftsidee und Ihr Geschäftsmodell weiter, bis es so ausgereift ist, dass Sie es Kapitalgebern vorstellen oder selbst am Markt umsetzen können.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?

Jede Prüfung, die nicht mit „bestanden“ bewertet werden konnte, können Sie einmal wiederholen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Teile des Lehrmaterials oder Prüfungsfragen nicht verstehe?

Bei inhaltlichen und fachlichen Fragen können Sie sich jederzeit an unseren Teilnehmerservice wenden. Ihre Anfrage wird dort entweder direkt beantwortet oder an eine passende Person aus unserem Dozententeam weitergeleitet. Sie erhalten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen eine ausführliche Antwort.

Zudem finden in unserem digitalen Campus Online-Meetings und Dozentensprechstunden statt, die ebenfalls einen Austausch ermöglichen.

Finanzielle Aspekte

Was kosten die Lehrgänge?

Die Lehrgangsgebühren ergeben sich wie folgt:

Lehrgang Journalismus:
12 Monatsraten à 150 € – Summe: 1.800 €

oder 24 Monatsraten à 80 € – Summe: 1.922 €

oder 6 Monatsraten à 280,00 – Summe 1.680 €

– keine Prüfungsgebühren

 

Lehrgang Public Relations:
6 Monatsraten à 150 € – Summe: 900 €

oder 12 Monatsraten à 80 € – Summe: 960 €

oder 3 Monatsraten à 280 € – Summe: 840 €

– keine Prüfungsgebühren

 

Aufbaulehrgänge Journalismus:
4 Monatsraten à 120 € – Summe: 480 €

oder 8 Monatsraten à 64 €, Summe: 512 €

– keine Prüfungsgebühren.

 

Lehrgang Unternehmerischer Journalismus:
6 Monatsraten à 210 € – Summe: 1.260

oder 12 Monatsraten à 112 € – Summe: 1.344 €

– keine Prüfungsgebühren.

Welchen Einfluss hat mein gewähltes Ratenmodell auf die Lehrgangsdauer?

Der von Ihnen gewählte Ratenmodus hat keinen Einfluss auf Ihre persönliche Lehrgangsdauer. Ihre Regellehrgangszeit sowie die Optionen zur kostenfreien Verlängerung bleiben davon unberührt.

Kann mein Arbeitgeber die Kosten für den Lehrgang übernehmen?

Viele Unternehmen investieren in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Insbesondere für Volontäre kleinerer Redaktionen ist der Lehrgang Journalismus als theoretische Begleitung der betrieblichen Ausbildung sehr gut geeignet.

Aber auch für Mitarbeiter von Verlagen und Sendern, Unternehmen aus der Medienbranche sowie Pressestellen von Unternehmen jeder Branche sind die Lehrgänge als berufsbegleitende Weiterbildung ideal. Die Methode des Fernunterrichts ist zudem attraktiv, da Zeiten der Abwesenheit vom Arbeitsplatz wegfallen. Die vergleichsweise niedrigen Lehrgangskosten können vom Unternehmen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Es lohnt sich also für beide Seiten einmal nach der Möglichkeit zu fragen, Ihre Weiterbildung durch Ihren Arbeitgeber fördern zu lassen.

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