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Journalismus-Lexikon

Tageszeitung

Tageszeitungen erscheinen täglich montags bis samstags, ihr Verbreitungsgebiet ist entweder regional oder überregional. Die Berichterstattung in Tageszeitungen umfasst die Ressorts Politik, Wirtschaft, Lokales, Sport und Kultur. Die umfangreichere Samstagsausgabe kann zusätzlich Ratgeber, Reiseberichte sowie ausführlichere Artikel aus den Ressorts Wissenschaft, Technik, Kultur und Sport enthalten.

Tageszeitungen sind

allgemein zugänglich,
aktuell,
thematisch universell
und sie erscheinen regelmäßig.

Eine Zeitung, die nicht an mindestens zwei Tagen pro Woche erscheint, ist eine Wochenzeitung.

Gegliedert werden Tageszeitungen in sogenannte Bücher: Jede der Papierlagen ist ein Buch. Das erste Buch ist stets der Politik vorbehalten, im zweiten folgt die Wirtschaft, im dritten Lokales, den Rest teilen sich Kultur, Sport, der Service sowie Beiträge aus anderen Ressorts. Redaktioneller Teil und Anzeigen werden voneinander getrennt.

Überregionale Tageszeitungen organisieren die Produktion heute zumeist zentral im Newsroom. Sie greifen zwar auf Nachrichtenagenturen zurück, lassen jedoch eine Vielzahl ihrer Artikel von angestellten Redakteuren oder freien Journalisten verfassen.

Regionale Tageszeitungen betreiben oft nur eine eigene Lokalredaktion. Den überregionalen Teil (Mantel) liefert eine Mantelredaktion, die für alle zum Verlag gehörenden Lokalzeitungen den gleichen Mantel produziert.

Boulevardzeitungen tragen ihre Bezeichnung, weil sie ursprünglich nur auf der Straße verkauft wurden, während man andere Tageszeitungen abonnieren konnte. Boulevardjournalismus befasst sich bevorzugt mit polarisierenden Themen, die er personifizierend, emotionalisierend und/oder skandalisierend darstellt.



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