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Journalismus-Lexikon

Bildüberschrift

Bildüber- oder vielmehr -unterschriften enthalten die wesentlichen Informationen über das, was in der Grafik zu sehen ist: wer, was, wo und eventuell wann? Außerdem gehört unter oder neben das Bild der Abbildungsnachweis, also die Agentur oder der Name des Urhebers.

Wie frei die Regelung zum Inhalt gehandhabt werden kann, ist von Format und Thema abhängig: Geht es in einer ganzseitigen Reportage ausschließlich um Automodell X, dann müssen allenfalls Detailaufnahmen inhaltlich bezeichnet werden.

Illustrationen und Karikaturen sprechen entweder für sich selbst oder enthalten erklärenden Text, sodass hier nur die Angabe des Urhebers und/oder Lizenzgebers erforderlich ist.



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