Logo DJA

Journalismus-Lexikon

Akkreditierung

Unter Akkreditierung versteht man die Zulassung von Journalisten zu verschiedenen Veranstaltungen. Dabei kann die Zulassung höchst unterschiedlich ausfallen und vom beschränkten, mit dem Veranstalter genau abgesprochenen Zugang zu einer Veranstaltung bis hin zum freien Zutritt für Vertreter der Presse reichen. In den meisten Fällen erhalten die Journalisten jedoch einen speziellen Ausweis, den sie während des Besuchs der Veranstaltung tragen müssen. Um akkreditiert zu werden, muss der Journalist einen Nachweis über seine Tätigkeit erbringen. Dies kann ein Presseausweis oder auch eine Bestätigung seiner Redaktion sein. Dem Veranstalter steht es hierbei frei, die Akkreditierungsgrundlagen festzusetzen.

Den Begriff Akkreditierung findet man auch in den Bereichen Diplomatie, Sport, Wirtschaft sowie Hochschulwesen. Ebenso wie im Journalismus wird er auch dort für die Zulassung zu bestimmten Bereichen verwendet.



Relevante Lehrgänge


zurück zum Lexikon
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner