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Journalismus-Lexikon

Staatsfernsehen

Staatsfernsehen ist in vielen Ländern ein Teil des staatlichen Rundfunks und befindet sich im Eigentum und unter Kontrolle des Staates. Staatsfernsehen ist wie jeglicher staatlicher Rundfunk in Deutschland verboten, der Auslandssender Deutsche Welle stellt jedoch eine Ausnahme von dieser Regelung dar.

In Deutschland findet man das duale Rundfunksystem bestehend aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist hierbei staatsfern organisiert, da die in Artikel 5 Abs. 1 S. 2 GG festgelegte Rundfunkfreiheit eine direkte und indirekte Einflussnahme des Staates in den Rundfunk verbietet.

In zahlreichen Ländern Afrikas, Asiens und Südamerikas ist staatlicher Rundfunk stark verbreitet. Staatsfernsehen kann der Kontrolle der öffentlichen Meinung dienen und diese zugunsten der Machthaber beeinflussen. Es wird über öffentliche Gelder wie Steuereinnahmen finanziert.



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