Unter Sozialsphäre versteht man im allgemeinen Persönlichkeitsrecht neben der Öffentlichkeitssphäre, der Privatsphäre und der Intimsphäre einer der vier Sphären der Persönlichkeit. Die Sozialsphäre ist jene Sphäre, in der Menschen mit anderen sozial interagieren. Politische, berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten fallen in diesen Bereich. Unter Umständen, die den Persönlichkeitsschutz nicht überwiegen lassen, sind Eingriffe in die Sozialsphäre und somit Veröffentlichungen zulässig.
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