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Journalismus-Lexikon

Schmerzensgeld

Unter Schmerzensgeld versteht man den Schadensersatz für eine erlittene immaterielle Schädigung in Form einer Geldentschädigung. Kommt es zu einer schweren Verletzung insbesondere der besonderen Persönlichkeitsrechte wie etwa dem Namensrecht oder dem Recht am eigenen Bild, kann ein Anspruch auf Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld gegeben sein. Der Anspruch auf Schmerzensgeld nach einer besonders schweren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts basiert auf Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG sowie § 823 BGB.




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