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Journalismus-Lexikon

Schadenersatz

Unter Schadensersatz versteht man die Entschädigung für einen erlittenen Schaden. Basierend auf § 823 Abs. 1 BGB kann sich aus einer besonders schweren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Anspruch auf Schadensersatz ergeben. Dieser Fall kann insbesondere bei medialer Berichterstattung sowie Schmähkritik eintreten. Da ein Anspruch auf Schadensersatz nur in besonders schweren Fällen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes anerkannt wird, sind Ansprüche auf Unterlassung und Berichtigung wesentlich häufiger.




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