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Journalismus-Lexikon

Richtigstellung

Die Richtigstellung entstammt dem medienrechtlichen Berichtigungsanspruch. Veröffentlicht ein Medium eine unwahre Tatsachenbehauptung, die eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechtes nach sich zieht, hat der Geschädigte das Recht auf eine Richtigstellung. Diese muss durch das Medium selbst erfolgen und an der gleichen Stelle wie die zu berichtigende Tatsachenbehauptung veröffentlicht werden. Der medienrechtliche Berichtigungsanspruch basiert auf § 1004 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 249 Abs. 1 BGB sowie § 824 BGB und § 826 BGB.




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