Logo DJA

Journalismus-Lexikon

Redaktionsstatut

Redaktionsstatuten sind aus einem Dilemma heraus vereinbart worden: Verleger haben das Recht, die Meinungsausrichtung ihres Mediums selbst festzulegen und ihre Redakteure darauf zu verpflichten (Tendenzschutz). Chefredakteure dürfen entlassen werden, falls sich Differenzen in dieser Hinsicht ergeben. Diese Umstände führen zu einem unverhältnismäßigen Machtgefälle zwischen dem Eigentümer und den für ihn tätigen Redakteuren: Die wirtschaftliche Abhängigkeit der Journalisten vom Verlag schränkt die sogenannte innere Pressefreiheit ein. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Zuständigkeiten und Standards festzulegen, die beiden Seiten zur Handlungsorientierung dienen. Diese in vielen Medien getroffene Vereinbarung ist das Redaktionsstatut.



Relevante Lehrgänge


zurück zum Lexikon
GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner