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Journalismus-Lexikon

Recht am geschriebenen Wort

Das Recht am geschriebenen Wort gewährleistet den Schutz persönlicher Aufzeichnung und fällt wie das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in den Bereich der allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Es zählt zu den Fallgruppen des Verfügungsrechts über die Darstellung der eigenen Person und ermöglicht einer Person zusammen mit den anderen festgelegten Rechten selbst darüber zu entscheiden, wie sie sich in der Öffentlichkeit darstellen möchte. Tagebücher und sonstige persönliche Aufzeichnungen dürfen der Öffentlichkeit nicht ohne Einwilligung des Verfassers zugänglich gemacht werden. Bei Verstößen gegen dieses Recht kann der Betroffene nach § 823 BGB Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.



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