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Journalismus-Lexikon

Privatsphäre

Die Privatsphäre ist neben der Öffentlichkeitssphäre, der Sozialsphäre sowie der Intimsphäre eine der vier Sphären der Persönlichkeit, die im allgemeinen Persönlichkeitsrecht unterschieden werden.

Unter Privatsphäre versteht man den Bereich eines Menschen, in dem er unter Ausschluss der Öffentlichkeit das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat. Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Artikel 10 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis) definieren diesen geschützten Bereich. Die EU zählt zudem den Datenschutz zum Bereich der Privatsphäre (Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 95/46/EG). Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht, kann jedoch aufgrund einer Strafverfolgung oder eines öffentlichen Interesses an einer Person eingeschränkt werden. In Deutschland basiert der Schutz der Privatsphäre auf Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG.




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