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Journalismus-Lexikon

Öffentlichkeitssphäre

Der Begriff Öffentlichkeitssphäre stammt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und beschreibt jenen Bereich, in dem sich eine Person bewusst der Öffentlichkeit zuwendet und sich bewusst öffentlich äußert. Von den vier Sphären der Persönlichkeit, die im allgemeinen Persönlichkeitsrecht unterschieden werden, unterliegt die Öffentlichkeitssphäre dem schwächsten Schutz. Bei Eingriffen in die Öffentlichkeitssphäre gilt ebenso wie bei Eingriffen in die Privatsphäre der Gesetzesvorbehalt des Artikels 2 Abs. 2 GG.




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