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Journalismus-Lexikon

Medienkonzentration

Das Ausmaß der Marktbeherrschung, das ein Unternehmen im Medienbereich erreicht, wird als Medienkonzentration bezeichnet. Der Medienkonzentration kommt in Hinsicht auf Kartellbildung, Meinungsvielfalt und Wirtschaft (Werbekunden) eine besondere Bedeutung zu.

In der Medienkonzentrationsforschung werden nach Knoche vier Typen der Medienkonzentration unterschieden:

– horizontale Zeitungs- und Zeitschriftenverlagskonzentration
– pressediagonale Konzentration, Bildung von Pressekonzernen
– mediendiagonale und vertikale Konzentration, Bildung von Multi-Medienkonzernen

– konglomerate Konzentration, Verbindung von medienfremden Unternehmen und Datendiensten mit Medienkonzernen, Bildung von Kommunikationskonzernen

Die Einnahme einer Monopolposition durch einen Pressekonzern muss in Hinsicht auf den meinungsbildenden Einfluss der Medien, der politisch missbraucht werden kann, besonders kritisch betrachtet werden.

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich stellt auf Grundlage des 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrags die Medienkonzentration in Deutschland fest. Die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten ist ebenfalls befugt, diese festzustellen. In § 38 Abs. 3 GWB ist für Presse und Medien eine abgesenkte Interventionsschwelle bei der Fusionskontrolle festgelegt.



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