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Journalismus-Lexikon

Künstlersozialabgabe

Jeder, der eine Leistung eines freischaffenden Künstlers oder Publizisten in Anspruch nimmt, ist in Deutschland dazu verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe zu entrichten. Im publizistischen Bereich betrifft dies vor allem Verlage, Presseagenturen, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Hersteller von Bild- und Tonträgern, Werbeagenturen sowie Aus- und Fortbildungseinrichtungen.

Die Höhe der Künstlersozialabgabe beträgt seit 2014 5,2 Prozent aller in einem Jahr geleisteten Zahlungen an selbstständige Künstler oder Publizisten. Während Auslagen und Nebenkosten in die Berechnung der Künstlersozialabgabe miteinbezogen werden, werden die gesondert ausgewiesene Mehrwertsteuer, steuerfreie Aufwandsentschädigungen sowie die Übungsleiterpauschale gemäß 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz nicht berücksichtigt.

Die Künstlersozialabgabe ist ein Teil der Mischfinanzierung der Künstlersozialversicherung für freischaffende Künstler und Publizisten und ermöglicht diesen die Teilhabe am gesetzlichen Sozialversicherungssystem.



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