Im Rundfunkwesen versteht man unter Intendant den künstlerischen Leiter sowie den Geschäftsführer einer Rundfunkanstalt. Neben seiner Funktion als Verwaltungsspitze übernimmt er auch oft künstlerische Tätigkeiten innerhalb der Rundfunkanstalt. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird der Intendant vom Rundfunkrat bestimmt.
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