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Journalismus-Lexikon

Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht jedes Einzelnen selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen, wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung genannt. Hierbei handelt es sich um eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, die vor allem die Vorratsdatenspeicherung betrifft.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Datenschutz-Grundrecht, das jedoch im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht genannt wird. Artikel 8 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention erlaubt jedoch eine Ableitung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“ (EMRK Art. 8 Abs. 1.)




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