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Journalismus-Lexikon

Illustration

a) Die Illustration veranschaulicht im Bild einen im Text geäußerten Inhalt. Klassische Illustrationen sind Zeichnungen oder Stiche.

In Zeitungen und Zeitschriften hat das Foto die eigentliche Illustration weitgehend verdrängt. Deshalb ist die redaktionelle Illustration nach heutigem Sprachgebrauch eine (beliebige) den Text erläuternde Grafik. Das veröffentlichte Bild wird mit Urheber und/oder Lizenzgeber gekennzeichnet.

b) Als Metapher wird „Illustration“ für veranschaulichendes Erklären (im Gegensatz zur abstrakten Erklärung) verwendet. Bildreiche Sprache und Vergleiche illustrieren schwer vorstellbare Sachverhalte wie komplexe Theorien oder mathematische Zusammenhänge.



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