Der Gegendarstellungsanspruch basiert sowohl auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht als auch auf dem Recht auf freie Meinungsbildung und gründet sich auf § 11 des Reichspressegesetzes von 1874. Das Recht zur Gegendarstellung ist in Deutschland in den Landespressegesetzen festgelegt und besagt, dass der Betroffene einer Berichterstattung das Recht hat, diese selbst in jenem Medium, in der die Berichterstattung ursprünglich veröffentlicht wurde, richtigzustellen.
Diese Gegendarstellung findet kostenlos im gleichen Stil sowie an der gleichen Stelle des Mediums statt. Jeder von einer in einem Medium verbreiteten Tatsachenbehauptung Betroffene hat demnach das Recht, eine Gegendarstellung in Form einer Tatsachenbehauptung kostenlos in diesem Medium zu veröffentlichen. Hierbei ist es irrelevant, ob die beanstandete Tatsachenbehauptung wahr oder falsch ist. Das betreffende Medium hat die Pflicht, die Gegendarstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in gleicher Form und an der gleichen Stelle wie die beanstandete Tatsachenbehauptung zu veröffentlichen.