Umgangssprachlich werden freie Mitarbeiter, die regelmäßig für denselben Arbeitgeber arbeiten, als feste Freie bezeichnet. Offiziell versteht man unter dem Begriff fester Freier aber einen zwar als freien Mitarbeiter bezeichneten, jedoch weisungsabhängigen und in den Betrieb eingegliederten freien Mitarbeiter. Da hier im Gegensatz zu einem echten freien Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis vorliegt, spricht man auch von Scheinselbstständigkeit.
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