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Journalismus-Lexikon

Agenturmeldung

Agenturmeldungen sind von Nachrichten- oder Presseagenturen stammende, publikationsreife Meldungen und Nachrichten. Um den Redakteuren die rasche Zuordnung der eingehenden Sendungen zu ermöglichen, kennzeichnen Agenturen ihre Meldungen mit Angaben über Ursprung, Ressort, Zeit und Ort.

Bei aktuellen Geschehnissen geben die Agenturen zeitnah kurze Meldungen (Zehn-Zeiler) heraus, die sich optimal für Internet, Radio und Fernsehen (Live-Ticker, News-Ticker, Kurznachrichten) eignen. Anschließend arbeiten Korrespondenten beziehungsweise freie Journalisten Nachrichten (maximal 700 Zeichen) und Reportagen (nicht mehr als 5000 Zeichen) aus, die den Medien innerhalb einiger Stunden zugehen. Dort werden sie entweder redaktionell nachbearbeitet oder ungeprüft veröffentlicht.
Agenturmeldungen werden in Dringlichkeitsstufen eingeteilt: Blitzmeldung, Eilmeldung, Schnellmeldung und normal. Blitzmeldungen sind Ereignissen von globalem Interesse vorbehalten (Kriegserklärungen, Friedensverträge, Rücktritt eines Papstes …), weshalb sie selten vorkommen. Eilmeldungen werden hauptsächlich bei Naturkatastrophen oder national/international bedeutsamen politischen Entscheidungen verschickt. Die meisten Agenturmeldungen sind dringender (Schnellmeldung) oder normaler Priorität. Heute bietet die Einstufung den Redaktionen lediglich einen Hinweis auf die Tragweite des betreffenden Ereignisses, während eilige Sendungen zur Zeit des Fernschreibers tatsächlich eher eintrafen als die weniger wichtigen Meldungen.

Da viele Agenturmeldungen nicht redaktionell überprüft werden, kommt es gelegentlich zur Veröffentlichung von Falschmeldungen. Entsprechende Korrekturmeldungen liefern die Agenturen der Sicherheit halber doppelt als Eilmeldungen.



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