Es ist ein Gesetz, das aktuell Schlagzeilen macht: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stand in den letzten Tagen und Wochen im Fokus öffentlicher Debatten, nachdem die Regierungskoalition Änderungen an dem Gesetz angekündigt hatte. Vor allem Organisationen der Zivilgesellschaft sowie Verbände und Interessenvertretungen, die sich für Medienarbeit und Journalismus engagieren, reagierten vehement auf die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Gesetzes und machten auf die Auswirkungen auf die demokratische Kontrolle und staatliche Transparenz aufmerksam.
Doch was regelt das Informationsfreiheitsgesetz eigentlich? Warum ist es für die Demokratie wichtig und welche Änderungen sind geplant? Und warum sind diese für Journalismus und Pressefreiheit bedeutsam?
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes für alle
Durch das Informationsfreiheitsgesetz haben grundsätzlich alle Personen das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Bundes. Es ermöglicht somit, dass natürliche sowie juristische Personen des Privatrechts – etwa Vereine oder Stiftungen – Einsicht in amtliche Dokumente oder Schriftverkehr zu Verwaltungsvorgängen bekommen können. Ein berechtigtes Interesse muss derzeit in der Regel nicht nachgewiesen werden. Das Jedermannsrecht des IFG eröffnet somit den Zugang zu amtlichen Informationen als allgemein einsichtbare Quellen und unterstützt damit die Wahrnehmung der grundrechtlich geschützten Informationsfreiheit.
Recherchewerkzeug im Journalismus
Für Journalistinnen und Journalisten ist das IFG durch diesen Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen und Dokumenten ein wichtiges Werkzeug. Besonders für investigative Arbeit kann die dadurch mögliche Dokumenteneinsicht von Bedeutung sein, um Recherchen – etwa über Missstände in Behörden – durch Akten, Verträge, Gutachten oder Schriftverkehr zu belegen. Auf diese Weise lassen sich behördliche Angaben überprüfen, Entscheidungswege nachvollziehen und Rechercheergebnisse durch Originalquellen absichern.
Das IFG kann in der journalistischen Praxis somit als sinnvolle Ergänzung zum in den Landesgesetzen geregelten presserechtlichen Auskunftsanspruch betrachtet werden, bei dem es um primär um die einfache, möglichst zeitnahe Beantwortung von Presseanfragen geht. Durch das Auskunftsrecht besteht in der Regel jedoch kein Anspruch auf Akteneinsicht, während das IFG, wie dargestellt, diesen Zugang zu vorhandenen Dokumenten ermöglicht.
Geplante Einschnitte in das IFG
Ein von der Bundesregierung veröffentlichtes Dokument mit den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 verweist auf die geplanten Änderungen an dem Gesetz. Darin heißt es, die durch das Gesetz gewährten Auskunftsrechte sollen künftig auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ fokussieren, die „diese nicht durch andere Regelungen erreichen“ können. Dabei werde geprüft, den Kreis auskunftsberechtigter Personen zu beschränken. Außerdem sind eine Anpassung der IFG-Gebühren an das Kostendeckungsprinzip, die Schwärzung der Namen von Mitarbeitenden und ein stärkerer Schutz bestimmter Bereiche wie Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung oder wissenschaftliche Forschung vorgesehen.
Recherchen von MDR Investigativ, über die auch die tagesschau berichtete, verweisen darüber hinaus auf weitergehende Reformvorschläge. So schlage ein interner Vermerk von Beamten aus dem Innenministerium vor, den Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit abzuschaffen. Dieser fungiert jedoch als wichtige Instanz, um die Einhaltung des IFG zu kontrollieren, und ist zudem ein Vermittler zwischen Antragstellenden und den Behörden.
Zudem berichtet der MDR, dass die Einschränkung von auskunftsberechtigten Personen neben Abgeordneten speziell Journalistinnen und Journalisten betreffen könnte. Denn diese haben auch andere Auskunftsrechte: Abgeordnete das parlamentarische Fragerecht, Medienschaffende die oben bereits erwähnten Auskunftsrechte der Presse. Eine parallele Nutzung dieser Fragerechte und des IFG werde nach dem internen Vermerk als klärungsbedürftig angesehen.
Fazit: Die Bedeutung des IFG für den Journalismus
Das IFG ist für den Journalismus ein eigenständiges Rechercheinstrument. Während der presserechtliche Auskunftsanspruch vor allem dazu dient, möglichst schnell Antworten auf konkrete Fragen zu erhalten, kann das IFG den Zugang zu zugrunde liegenden Akten und Dokumenten ermöglichen. Beide Instrumente erfüllen damit unterschiedliche Aufgaben und können sich in der Recherche sinnvoll ergänzen.
Der Zugang zu Originalquellen ermöglicht es Journalistinnen und Journalisten, behördliche Darstellungen eigenständig zu überprüfen, politische und administrative Entscheidungsprozesse zu rekonstruieren und ihre Berichterstattung nachvollziehbar zu belegen. Das stärkt die journalistische Kontrollfunktion gegenüber staatlichen Stellen und schafft eine verlässliche Informationsgrundlage für die Öffentlichkeit.
Während Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage des IFG staatliches Handeln beurteilen und sich eine eigene Meinung bilden können, erhalten Journalistinnen und Journalisten durch das IFG also Informationen für unabhängige Recherchen.
Als Zugang zu überprüfbaren amtlichen Informationen ist das IFG somit für Journalismus, Pressefreiheit sowie für freie Meinungsbildung von besonderer Bedeutung.
Im Zuge der aktuellen Debatte hat FragDenStaat eine an die SPD-Bundestagsfraktion gerichtete Petition gegen die angekündigten Einschränkungen des IFG gestartet. Diese hat bereits über 622.000 Unterschriften erlangt.