Definition: Was ist überhaupt ein Volontariat?
Eigentlich versteht man unter einem Volontariat im allgemeinen Sprachgebrauch einen sogenannten Freiwilligendienst. Hierbei handelt es sich um eine ehrenamtliche und zeitlich befristete Tätigkeit für gemeinnützige Institutionen und Organisationen. Die Volontäre erhalten hier üblicherweise keine oder nur eine geringfügige Bezahlung. Der Grund für diese Form der freiwilligen Arbeit liegt meist darin, dass sich die Volontäre erste Erfahrungen im Berufsleben und möglicherweise sogar Pluspunkte im Lebenslauf versprechen.
Anders wird der Begriff im Journalismus definiert. Hier werden grundsätzlich alle Auszubildenden, also die angehenden Redakteure, als Volontäre bezeichnet. Diese innerbetriebliche Ausbildung dauert laut Tarifvertrag grundsätzlich 24 Monate. Bei einer hervorragenden Eignung des Volontärs ist aber eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf bis zu 15 Monate möglich. Grundsätzlich werden von den Medien allerdings nur Volontäre eingestellt, die mindestens 18 Jahre sind. Weil vor allem die überregionalen Medien aber Bewerber mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudium bevorzugen, liegt das Einstiegsalter ins Volontariat im Durchschnitt zwischen 28 und 30 Jahren.
Welche Aufgaben Volontär und Arbeitgeber erfüllen müssen, ist in Deutschland ausschließlich über Tarifverträge geregelt. Die Vorgabe darüber, wie lange ein Volontariat sein und welche Inhalte der Ausbildungsbetrieb vermitteln muss, ist allerdings erst seit 1990 genau geregelt. So ist etwa festgelegt, dass die Volontäre mehrere Redaktionen einer Zeitung, einer Zeitschrift, einer Rundfunk- oder Fernsehstation durchlaufen müssen. Zwingend verpflichtend sind dabei die Ressorts Nachrichten oder Lokales und Politik. Das dritte Ressort, etwa Kultur, Sport oder Wirtschaft, kann frei gewählt werden.
Bis auf eine Ausnahme müssen angehende Redakteure ein Volontariat absolvieren, bevor sie eine Redakteursstelle erhalten können, auch wenn sie zuvor bereits eine Ausbildung in den Medien absolviert haben. Lediglich die Absolventen einer Journalistenschule sind davon ausgenommen. Der Grund: Volontäre sollen die redaktionellen und betrieblichen Abläufe gut kennenlernen, die bei verschiedenen Medien innerhalb einer Mediengattung ja im Grunde gleich sind. Absolventen einer Journalistenschule haben diese hingegen bereits kennengelernt. Und eine weitere Ausnahme gilt im Journalismus: Grundsätzlich darf nur ein Volontariat absolviert werden. Wenn du also beispielsweise bei einer Zeitung volontiert hast und anschließend zu Rundfunk oder Fernsehen wechseln möchtest, kannst du in der Regel kein Volontariat mehr absolvieren, sondern musst dir die entsprechenden Kenntnisse durch eine anderweitige Weiterbildung aneignen.