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Journalismus-Lexikon

Vertraulichkeit

Journalisten sichern im Hintergrundgespräch Politikern oder Vertretern der Wirtschaft mitunter Vertraulichkeit zu: In diesem Fall kann sich der Gesprächspartner darauf verlassen, dass der Journalist die erhaltenen Informationen in keiner Form veröffentlichen wird.

Welchen Stellenwert Vertraulichkeit beispielsweise für das Selbstverständnis von Parlamentskorrespondenten hat, belegt die Satzung der Bundespressekonferenz:

„§ 16

(1) Die Mitteilungen auf den Pressekonferenzen erfolgen: unter 1. zu beliebiger Verwendung oder unter 2. zur Verwertung ohne Quelle und ohne Nennung des Auskunftsgebenden oder unter 3. vertraulich.

(2) Die Auskunftsgebenden können erklären, wie ihre Mitteilungen behandelt werden sollen. Die Mitglieder des Vereins und die Teilnehmer der Konferenz sind an diese Erklärung […] gebunden. […] Eine Verletzung dieser Regeln […] kann den Ausschluss aus dem Verein oder die Rücknahme der Zulassung als Ständiger Gast zur Folge haben.“

(Auszug aus der Satzung des Bundespressekonferenz e. V.).



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