„Unter drei“ ist ein die Vertraulichkeit von Informationen betreffender Sprachcode, der seinen Ursprung in der Satzung der Bundespressekonferenz hat. Er bedeutet, dass die „unter drei“ gegebene Information nicht zur Publikation vorgesehen ist. Der Berichterstatter kann sie zwar als Ausgangspunkt für die weitere Recherche nutzen, aber diese spezielle Aussage darf weder namentlich noch anonymisiert in die Veröffentlichung einfließen.
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