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Journalismus-Lexikon

Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialversicherung ermöglicht selbstständigen Künstlern und Publizisten seit 1983 die Inanspruchnahme der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Diese Form der Sozialversicherung ist eine Mischfinanzierung, die zur einen Hälfte aus selbst einbezahlten Beiträgen der Versicherten sowie zur anderen Hälfte aus der Künstlersozialabgabe der Auftraggeber und Verwerter der künstlerischen Leistungen finanziert wird. So zahlen freischaffende Künstler und Publizisten ähnlich günstige Versicherungsbeiträge wie Arbeitnehmer. Durch die Künstlersozialversicherung soll die Arbeit freischaffender Künstler und Publizisten nicht nur gefördert, sondern ihr auch eine höhere gesellschaftliche Wertschätzung entgegengebracht werden.
Die nebenberufliche Tätigkeit als selbstständiger Künstler oder Publizist ist von der Künstlersozialversicherung ausgenommen, ebenso wie die Tätigkeit als Kunsthandwerker.



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