Der Herausgeber gibt im Zeitungs- und Zeitschriftenwesen zusammen mit dem Verleger die publizistische Leitlinie vor und überwacht deren Umsetzung. Darüber hinaus bestimmt er mit seiner Person auch wesentlich das Erscheinungsbild der jeweiligen Publikation, fungiert als Schnittstelle zwischen Geschäftsführung und Redaktion und arbeitet als Berater mit dem Verlag zusammen. Der Herausgeber nimmt keinen Einfluss auf das Tagesgeschäft einer Redaktion und hat presserechtlich keine Verantwortung für die publizierten Inhalte.
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