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Jahresbericht des Deutschen Presserates 2023: Mehr Beschwerden, mehr Rügen

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Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle deutscher Printmedien und ihrer Onlineauftritte. Er überprüft anhand von Beschwerden die Einhaltung der publizistischen Ethikregeln, die im Pressekodex festgehalten sind.

Ein jährlich erscheinender Bericht der Organisation zeigt, wie viele Beschwerden in einem Jahr eingegangen sind und welche Sanktionen verhängt wurden. Demnach kam es im Jahr 2023 zu insgesamt 1.850 Einzelbeschwerden von Leserinnen und Lesern bei der Freiwilligen Selbstkontrolle – 117 mehr als im Vorjahr. Rund ein Drittel der Beschwerden wurde bereits im Rahmen einer Vorprüfung zurückgewiesen, da kein Verstoß gegen den Pressekodex festgestellt werden konnte. Letztlich befassten sich die Beschwerdeausschüsse laut Jahresbericht mit 531 Fällen und damit mit mehr Beschwerden als im Vorjahr (413). Weitere 580 Beschwerden – etwa gegen den Rundfunk – fielen nicht in die Zuständigkeit des Presserats.

Schließlich rügte der Deutsche Presserat im vergangenen Jahr 73 Mal Redaktionen wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex  – und verhängte damit deutlich häufiger als in den Vorjahren seine schärfste Sanktion. Redaktionen, die am Beschwerdeverfahren des Presserats teilnehmen, sind verpflichtet, öffentliche Rügen zu publizieren. Bis zum Redaktionsschluss des Berichts für das Jahr 2023 haben die betroffenen Medienhäuser 61 der ausgesprochenen Rügen veröffentlicht, das sind 83 Prozent.

 

Hauptsächlich Rügen in Bezug auf Sorgfaltspflicht und Personenschutz

Doch in welchen Fällen sprach der Presserat seine schärfste Sanktion aus? Besonders häufig rügte der Presserat Verstöße gegen die im Pressekodex festgelegte Sorgfaltspflicht und den Persönlichkeitsschutz. In Bezug auf die journalistische Sorgfaltspflicht rügte der Presserat 22 Mal schwerwiegende Fehler in der Berichterstattung – mehr als doppelt so oft wie im Vorjahr. Als schwere Sorgfaltspflichtverletzungen galten z. B. irreführende Überschriften, wenn Redaktionen Beschuldigten keine Gelegenheit zur Stellungnahme gaben oder Fakten nicht korrekt recherchiert wurden. Ebenso häufig wurden schwere Verstöße gegen den Persönlichkeitsschutz festgestellt, etwa wenn Redaktionen in ihrer Berichterstattung Opfer von Straftaten ohne Rücksprache mit diesen oder deren Angehörigen identifizierten; aber auch wenn Verdächtige oder Verurteilte kenntlich gemacht wurden, „ohne dass ein öffentliches Interesse an deren Identität bestand“. Artikel, die etwa durch die detaillierte Schilderung von Gewalttaten oder Sexualdelikten „unangemessen sensationell“ waren, wurden am zweithäufigsten beanstandet. Verstöße gegen das ebenfalls im Pressekodex verankerte Gebot der Trennung von Werbung und Redaktion sind hingegen leicht zurückgegangen.

 

Israel und Ukraine: Großteils sorgfältige Berichterstattung

Zur Berichterstattung über den Terrorangriff der Hamas und den Krieg in Israel und Gaza gingen im vergangenen Jahr zwar über 80 Einzelbeschwerden ein, allerdings hat der Presserat im Jahresbericht keinen Verstoß gegen den Pressekodex festgehalten. In Bezug auf die Ukraine-Berichterstattung gingen zudem 37 Einzelbeschwerden ein – die allermeisten wies der Presserat jedoch als unbegründet ab; lediglich zwei Hinweise wurden ausgesprochen.

 

Gegen welche Medien richteten sich die meisten Beschwerden?

Beinahe jede zweite Beschwerde richtete sich gegen Regional- und Lokalzeitungen, an zweiter und dritter Stelle folgten Boulevardzeitungen und Publikumszeitschriften vor überregionalen Tageszeitungen und reinen Onlinemedien. Am seltensten wurden Beschwerden gegen Fachzeitschriften und Nachrichtenagenturen ausgesprochen.


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